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Wir möchten Sie bei Ihrem Praxisbesuch bestmöglich verstehen.

Bitte unterstützen Sie uns:

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Wir sprechen deutsch und (mit leichten Einschränkungen) englisch.

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Für alle anderen Sprachen ist die Begleitung einer dolmetschenden Person notwendig, wenn die Patientin/der Patient nicht gut deutsch spricht und versteht. Eine ungefähre Verständigung reicht nicht aus. Oft kommt es bei der Schilderung eines Beschwerdebildes auf Einzelheiten an, um die richtige Diagnose zu stellen.

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Bitte bringen Sie im Zweifel immer einen Dolmetscher mit.

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Hier die Rechtsgrundlage:

Der aufklärungspflichtige Arzt hat – notfalls durch Beiziehung eines Dolmetschers – sicherzustellen, dass der ausländische Patient der Aufklärung sprachlich folgen kann (Kammergericht Berlin, Urteil vom 8.5.2008 – 20 U 202/06). Es ist einem Arzt aber nicht zuzumuten, Dolmetscher vorzuhalten oder zu bezahlen. Grundsätzlich soll der Patient die Kosten für den Übersetzer tragen (vgl. BT-Drs. 17/10488, S. 25), es sei denn, der Patient ist gehörlos – dann sind die Kosten vom Sozialamt zu tragen.

Sprache / Verständigung

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